Digitale Inhalte sollen für alle Menschen nutzbar sein, unabhängig von ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten sowie eventuell vorhandenen Einschränkungen und Behinderungen. Wie viele andere Themenfelder auch, ist dies ein wichtiger Punkt in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Die Umsetzung in Deutschland ist an verschiedenen Stellen im Bundesrecht verankert. Aktuell liegt der Fokus auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches zum 28.6.2025 in Kraft tritt. Das Gesetz definiert Anforderungen zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen, insbesondere auch im digitalen Bereich.
Dies schließt auch kirchliche Anbieter ein, die digitale Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Darunter fallen alle Möglichkeiten etwas online zu buchen, reservieren oder zu kaufen, aber auch die Möglichkeit online eine Spende zu tätigen.
In dieser Rubrik finden Sie in den nächsten Wochen immer wieder Impulse und konkrete Tipps rund um das Thema.
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