Auf dem Bild ist das Logo der Vereinten Nationen zu sehen: Das Design zeigt “eine Karte der Welt mit einer azimutalen gleich weit entfernten Projektion zentriert am Nordpol, umrahmt von einem Kranz aus herkömmlichen Zweigen des Olivenbaums. Die Kontinente und die Zweige sind hier in der Farbe weiß auf einem blauen Hintergrund dargestellt.Die Projektion der Karte erstreckt sich auf 60 Grad südlicher Länge und schließt fünf konzentrische Kreise ein.“

Nicht ohne uns über uns! Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

"Am 13. Dezember 2006, hat die Generalversammlung das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) sowie das dazugehörige Zusatzprotokoll angenommen. In Deutschland ist die UN-BRK seit 2009 in Kraft.

Die UN-BRK schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz Beachtung finden müssen. [...]

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Die UN-BRK stellt dies klar und konkretisiert damit grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Grundlegend für die UN-BRK und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft. [...]"

Der Text ist entnommen von der Seite des Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Der Text der UN-BRK:

Weitere Gesetzestexte:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Diskriminierung ist in Deutschland verboten und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es ein Regelwerk, das vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften schützt.

Jeder Mensch, der Diskriminierung erlebt hat, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden und sich beraten lassen.