Eine junge Frau im Rollstuhl liest einer Gruppe von Kindern aus einem Buch vor. Die Kinder sitzen auf einer Wiese um die junge Frau herum und hören aufmerksam zu.

Inklusionspreis 2024 Die Fachstelle Kirche Inklusiv und die Hauptbereiche Gottesdienst und Gemeinde und Generationen und Geschlechter loben gemeinsam den Inklusionspreis 2024 aus!

In unseren Stadtteilen, Dörfern und Kirchengemeinden leben Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenslagen. Menschen mit und ohne Behinderungen, alte und junge Menschen, mit oder ohne Migrationshintergrund.

  • Wie kann ein Zusammenleben ganz verschiedener Menschen gelingen?

  • Wie können wir als Kirche dieses Zusammenleben mitgestalten?

  • Wie sind wir für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen erreichbar?

  • Wie können kirchliche Orte Menschen befähigen, Vielfalt und Unterschiede als etwas Bereicherndes zu erleben?

  • Wie können wir Teilhabe und Teilgabe für alle ermöglichen?

Mit dem Preis werden Veränderungen auf dem Weg zu einer inklusiven Kirche öffentlich gemacht und gewürdigt.

Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchlich-diakonische Einrichtungen, die sich aktiv um die Entwicklung von inklusiver Praxis bemühen, können für diesen Preis vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben.

Ein erstes Beispiel

Ihre Kirchengemeinde hat wahrgenommen, dass eine neue Wohngruppe für Menschen mit Demenz in der Nachbarschaft entstanden ist. Der Kirchengemeinderat informiert sich über die Arbeit. Die Mitarbeitenden lassen sich im Umgang mit den neuen Gemeindemitgliedern schulen, eine Zusammenarbeit wird verabredet. Einige Bewohnerinnen und Bewohner nehmen regelmäßig am Gemeindegottesdienst teil.

Ein zweites Beispiel

Ein Jugendlicher ist nach einem Unfall auf den Rollstuhl angewiesen. Er kann nicht mehr eigenständig an Gemeindeleben teilnehmen, da die Räumlichkeiten nicht barrierefrei sind.Der Kirchengemeinderat beschließt die Umgestaltung der Gemeinderäume und Veranstaltungen. Bei der Planung und Umsetzung sind der Jugendliche und weitere Menschen mit Behinderung aktiv beteiligt.

Ein drittes Beispiel

Eine diakonische Einrichtung plant in einem Stadtteil eine ambulante Begleitung für Menschen mit Behinderung. Es wird Kontakt zu der Kirchengemeinde im Quartier gesucht. Die lokalen Erfahrungen werden einbezogen. Mitarbeitende der Einrichtung und der Gemeinde treffen sich regelmäßig zum Austausch. Ehrenamtliche werden zu Freizeitassistent:innen ausgebildet. Angebote wie z.B. eine Malgruppe oder Gedächtnistraining werden ab sofort gemeinsam geplant und finden für alle Interessierten im Gemeindehaus statt.

Ein viertes Beispiel

Ihre Gemeinde stellt fest, dass es in der Nachbarschaft Wohngruppen für Menschen mit geistigen Behinderungen und Häuser für Geflüchtete gibt. Der Kirchengemeinderat beschließt daher, dass es zukünftig Informationsmaterial in einfacher Sprache geben und dass die Homepage um entsprechende barrierefreie Seiten ergänzt werden soll.

Bewerbungsunterlagen

Mit folgenden Unterlagen können Sie jemanden vorschlagen oder sich bewerben:

  • Darstellung der Ausgangssituation, des Prozesses und der durchgeführten Maßnahmen von mindestens anderthalb Jahren, aus der die Umsetzung der Kriterien erkennbar wird

  • Skizze der Ziele und Planungen für das nächste Jahr

  • Insgesamt nicht mehr als fünf DIN-A4-Seiten (ggf. Bild- oder Filmmaterial zusätzlich)

Eine fünfköpfige Jury des Inklusionspreises wird über die Auswahl der Preisträger beraten. 

Die Bewerbungsphase ist seit dem 1. Juni 2024 beendet.

Die Preisverleihung findet am 21.9.2024 im Rahmen eines Gottesdienstes mit Bischöfin Nora Steen in der St. Michaelis-Kirche in Eutin statt.

Preisträger:innen der Vorjahre